Kursreglement

Anmeldung

1. Ihr Kind hat die Möglichkeit eine Probelektion zu besuchen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Kursleiterin. Bei definitivem Eintritt wird der Block ab Probelektion anteilig verrechnet.


2. Ein Neueintritt ist grundsätzlich während des ganzen Theaterjahrs möglich, sofern der gewünschte Kurs über freie Plätze verfügt und der Eintritt die Jahresproduktion nicht behindert. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.


3. Ihr Kind ist über das Theaterjahr September bis Juli angemeldet. Für das neue Theaterjahr muss eine erneute schriftliche Anmeldung erfolgen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine frühzeitige Anmeldung.


Abmeldung

4. Abmeldungen sind nur auf Blockende möglich. Diese muss schriftlich bis 3 Wochen vor Blockende erfolgen (Mitte November und Ende Februar). Mündliche und telefonische Abmeldungen werden nicht anerkannt. Bei verspäteter Abmeldung per Blockende wird der nächste Block in Rechnung gestellt. Bei einer ausserterminlichen Abmeldung während des laufenden Blocks muss der gesamte Blockbeitrag bezahlt werden.


Proben und öffentliche Aufführungen

5. Die Kinder nehmen in der Regel an den Aufführungen teil. Die Eltern achten darauf, dass Probestunden regelmässig besucht werden. Die Probedaten sind auf der Webseite aufgeführt. Sollte Ihr Kind nicht an den Aufführungen teilnehmen wollen, muss dies bis Anfangs November der Kursleitung mitgeteilt werden. Die Aufführungen sind freiwillig und werden nicht verrechnet. Jedes Theaterkind erhält einen Gratiseintritt. Die Mithilfe der Eltern an den Aufführungen ist erwünscht und wird durch Vereinsmitglieder organisiert. Vielen Dank!


Finanzielles

6. Das Kursgeld wird pro Block bezahlt. Die Rechnungsstellung erfolgt vor Beginn des neuen Blockes. Bei Neueintritten während des Jahres werden die bis zum Blockende verbleibenden Wochen verrechnet. Besuchen mehrere Kinder aus der gleichen Familie die Theaterkurse haben sie ab dem zweiten Kind 10 % Rabatt auf das Kursgeld.


7. Wird das Kursgeld nicht fristgerecht 30 Tage nach Rechnungserhalt beglichen, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Steht der Betrag nach einer neuerlichen Frist von 10 Tagen weiterhin aus, erlauben wir uns bei der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30 zu erheben.


Ferien

8. Unsere Ferien richten sich nach den Ferien des Kantons Aargau. Anpassungen an den Kanton Zürich (Wehntal und Dielsdorf), werden bei den Herbst- Sport- und Frühlingsferien vorgenommen. Lektionen, welche auf Feiertage fallen oder durch eigenes Verschulden nicht besucht werden, können nicht vom Kursgeld abgezogen werden.


Bild und Tonmaterial

9. Ohne Ihren ausdrücklichen gegenteiligen Wunsch, kann Bild- und Tonmaterial, das während Kursen und Aufführungen bei uns entsteht, von uns frei verwendet werden. 

Verschiedenes/Versicherung 


10. Die Schülerinnen und Schüler sind im Kindertheater nicht gegen Unfall versichert. Die Kinder werden von der Lehrperson nur während der Unterrichtszeit betreut. Vor und nach dem Unterricht sind die Eltern für die Kinder verantwortlich. 

Sollte Ihr Kind die Kursstunden nicht besuchen können, bitten wir Sie die Kursleiterin vor Kursbeginn zu informieren.

Für den Unterricht brauchen die Kinder schwarze, angeschriebene Turnschläppli oder rutschfeste Socken, sowie bequeme Kleidung.


Parkieren

11. Schneisingen: Bitte parkieren Sie auf den öffentlichen Parkplätzen neben der Kirche. Für das Ein- und Aussteigen müssen die Fahrzeuge vis à vis des Trottoirs parkiert werden. Das Parkieren auf dem Trottoir vor dem Atelier ist verboten.

Dielsdorf: Es stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte parkieren Sie Ihr Auto nicht vor den Kurslokal, sondern in der näheren Umgebung (Parkplätze/Blaue Zone), z.B. beim Gemeindehaus oder Gericht.

 
Schneisingen, Juli 2025